Teilzeitstelle frei
In meiner Kanzlei ist ab Anfang 2024 eine Teilzeitstelle für eine Studentin /einen Studenten der Rechtswissenschaften frei.
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Zuletzt aktualisiert am 29.11.2023 » mehr
Transparenz auch in Honorarfragen ist für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit gleichfalls Grundvoraussetzung.
Bereits beim Erstgespräch wird das zur Verrechnung gelangende Honorar vereinbart. Grundsätzlich bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
- Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz,
- Abrechnung auf Stundensatzbasis oder
- nach vereinbartem Pauschalhonorar, insbesondere für Vertragserrichtung - zB über Liegenschaftstransaktionen - oder in sonstigen Fällen, wenn der Leistungsgegenstand und -umfang genau abgegenzt ist.