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Zuletzt aktualisiert am 15.10.2024 » mehr

* Liegenschaftstransaktionen


Für den Ankauf oder Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung übernehmen wir gerne die Vertragserrichtung, Treuhandschaft für den Kaufpreis und die Durchführung im Grundbuch.

Infolge langjähriger Praxis und eingeübter Arbeitsschritte können wir hier sehr attraktive Pauschalhonorarvereinbarungen anbieten.

 

Konkret bei einem Kaufpreis ab € 200.000,-- verrechnen wir im allgemeinen für die Errichtung eines durchschnittlich aufwändigen Kaufvertrages samt Treuhandschaft und Durchführung im Grundbuch ein Nettopauschalhonorar von 1 % des Kaufpreises.

Hinzu kommen 20% Umsatzsteuer sowie die anfallenden Auslagen und Steuern, so insbesondere Grunderwerbssteuer(im allgemeinen 3,5% des Kaufpreises), gerichtliche Eintragungsgebühr (im allgemeinen 1,1% des Kaufpreises), notarielle Beglaubigungskosten und sonstige Spesen von meistens zusammen maximal € 200,--.

Bei niedrigerem oder deutlich höherem Kaufpreis sowie in sonstigen Sonderfällen sind den Umständen angemessene Sonderhonorarvereinbarungen möglich.

Selbstverständlich stehen wir aber auch zur Überprüfung von anderer Seite erstellter Verträge gerne zur Verfügung.