Aktualisiert
Zuletzt aktualisiert am 02.01.2025 » mehr
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Transparenz auch in Honorarfragen ist für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit gleichfalls Grundvoraussetzung.
Bereits beim Erstgespräch wird das zur Verrechnung gelangende Honorar vereinbart. Grundsätzlich bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
- Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz,
- Abrechnung auf Stundensatzbasis oder
- nach vereinbartem Pauschalhonorar, insbesondere für Vertragserrichtung - zB über Liegenschaftstransaktionen - oder in sonstigen Fällen, wenn der Leistungsgegenstand und -umfang genau abgegenzt ist.