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Zuletzt aktualisiert am 02.01.2025 » mehr

Honorar


Transparenz auch in Honorarfragen ist für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit gleichfalls Grundvoraussetzung.

Bereits beim Erstgespräch wird das zur Verrechnung gelangende Honorar vereinbart. Grundsätzlich bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

- Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,

- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz,

- Abrechnung auf Stundensatzbasis oder

- nach vereinbartem Pauschalhonorar, insbesondere für Vertragserrichtung - zB über Liegenschaftstransaktionen - oder in sonstigen Fällen, wenn der Leistungsgegenstand und -umfang genau abgegenzt ist.