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Zuletzt aktualisiert am 02.01.2025 » mehr
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ist nach entsprechender Voranmeldung möglich.
Die kostenlose Erstberatung soll primär der Abklärung dienen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen und ob eine weitergehende Zusammenarbeit von beiden Seiten gewünscht wird.
Die anläßlich einer kostenlosen Erstberatung erteilten Informationen sind in jedem Fall unverbindlich und ohne Gewähr, weil in diesem Rahmen weder eine vollständige Abklärung des Sachverhaltes noch eine vertiefte Prüfung der Rechtslage erfolgt.
Mangels vorheriger anderer Vereinbarung ist auch die Erstberatung entgeltlich.
Kommt es zu einer weiteren Zusammenarbeit, umfaßt die zu treffende Honorarvereinbarung auch die Erstberatung.
Bleibt es bei der Erstberatung, wird dafür pauschal € 240,-- (inklusive € 40,-- an 20% USt) für jede begonnene Stunde in Rechnung gestellt.